Schiedsgerichtsordnung und Mitglieder

 

       

Landesverband

Kreis Herzogtum Lauenburg e.V.

 

 

 

Schiedsgerichtsordnung

 

§ 1 Einrichtung

 

Beim Landesverband Kreis Herzgt. Lbg e.V.

im Kyffhäuserbund e.V. wird ein Schiedsgericht gebildet.

 

§ 2  Zusammensetzung/Amtszeit

 

Das Schiedsgericht besteht aus dem Vorsitzenden, drei Beisitzern und einem Protokollführer.
Für jedes Mitglied im Schiedsgericht ist ein Stellvertreter zu wählen, um bei Verhinderung einzutreten.
Die Mitglieder des Schiedsgerichts und ihre Stellvertreter werden von der Landesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Die Mitglieder dürfen dem Landesvorstand nicht angehören und sollten nach Möglichkeit aus verschiedenen Kameradschaften kommen.

Gegen die Entscheidung des Landesschiedsgerichtes § 8 der Landessatzung, kann das Bundesschiedsgericht angerufen werden und gem. § 33 a der Bundessatzung, um Klärung des Sachverhaltes gebeten werden! Die Möglichkeit des Heranziehens eines rechtsmittels auf eigen Kosten bleibt weiterhin zulässig 

 

§ 3 Zuständigkeiten

 

Das Schiedsgericht ist zuständig für:

  • Verstößen von Mitgliedern gegen die Interessen des Kyffhäuserbundes und die bestehenden Satzungen,
  • Streitigkeiten unter den Mitgliedern,
  • Streitigkeiten unter den Gliederungen des Landesverbandes gemäß § 7 der Satzung,
  • Berufung gegen die Entscheidung des Landesvorstandes.

 

§ 4 Verfahren

 

Der Vorsitzende des Schiedsgerichts, oder ein von ihm bestimmtes Mitglied, führt die erforderlichen Ermittlungen bis zur Feststellung des Sachverhalts durch.
Eventuelle Zeugen sollen in Gegenwart des Beschuldigten befragt werden.
Nach Abschluss der Ermittlungen beruft der Vorsitzende das Schiedsgericht zur Verhandlung ein.

  • Bei jeder Verhandlung ist Protokoll zu führen.

 

  • Zu jeder Verhandlung sind alle Beteiligten und die Zeugen zu laden.
  • Der Verhandlungstermin ist allen Beteiligten zwei Wochen vorher unter Zusammensetzung des Schiedsgerichts mitzuteilen.
  • Das Schiedsgericht soll zu jedem Zeitpunkt auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Erst nachdem eine gütliche Einigung nicht erreicht wurde, entscheidet das Schiedsgericht endgültig - siehe dazu auch § 2 letzter Satz.
    Ein Ausgleichsversuch zur gütlichen Einigung ist jederzeit, also auch vor der Einberufung einer Verhandlung, möglich.
  • Zu Beginn jeder Verhandlung sind die Mitglieder des Schiedsgerichts durch den Vorsitzenden zu sachlicher und unparteiischer Entscheidung zu verpflichten. Diese Verpflichtung ist zu protokollieren.

 

§ 5 Schiedsspruch

 

Der Schiedsspruch ist schriftlich zu begründen und von allen Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterschreiben. Bei weiteren gleichlautenden Exemplaren genügt die Unterschrift des Vorsitzenden.

 

§ 6 Verfahrenskosten

 

Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden für ihre Tätigkeit als Ermittler oder als Teilnehmer an Verhandlungen nach den Reisekostenrichtlinien des Landesverbandes abgefunden.

Die entstandenen Gesamtkosten des Verfahrens werden vom Schiedsgericht ermittelt und festgestellt und nach eigener Entscheidung, entsprechend dem Ergebnis des Schiedsspruches, den Parteien in Rechnung gestellt.

 

§ 7 Inkrafttreten

 

Die Schiedsgerichtsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Landesvorstand  am  20. Mai 2016 in Kraft und ist jedem Mitglied des Schiedsgerichts auszuhändigen. Mit der Änderung im § 2 letzter Absatz (mit Ausnahme....) auf der 3. Landesversammlung  am 14.11.2020

Mit der Änderung der Satzung § 8 auf der 5. Landesversammlung am 23. März 2024

 

Landesschiedsgericht  Mitglieder

nach der 5. Landesversammlunfg 2024

 

           

Bernhard Fiedler                                Tel.:0451 5062805

Brandenbaumer Landstraße 114        Handy:

23564 Lübeck                                     Mail: bernhard.fiedler55@gmx.de

 

Eduard Rubach                                  Tel:

Klein Mühlen 11                                  Handy 0171 4769267

23611 Bad Schwartau                         Mail:

 

      Marion Drews                                    Tel.: 04508802

      Lange Reihe 9a                                 Handy: 01738143148

      23628 Krummesse                            Mail: mdrews@ok.de

 

Wilhelm Buuck                                   Tel.:  04541 82695

Kurzer Weg 3                                     Handy 0178 9223492

23911 Ziethen                                    Mail: wbuuck@freenet.de

 

Björn Uwe Wendt                               Tel.: 04508

Lange Reihe 9a                                  Handy: 01627378077

23628 Krummesse                             Mail: b-u.wendt@web.de

 

                        Stellvertreter im LSG

 

Lothar  Clasen                                      Tel.:  03887 5170276

Mechower Weg 15                                Handy:   01575454632

19217 Schlagsdorf                                Mail :gerhardclasen@hotmail.de

 

Andreas Buuck                                     Tel.: 03887 522776

An den Neubauten   5                           Handy 0176245281019217      

19217 Schlagsdorf                                Mail: andreas.buuck@web.de

 

Robert Grimm                                       Tel.:041551229901

Zum Hofgraben 6                                  Handy: 01729743025

21516 Schulendorf                                Mail: robertspost@gmx.net

 

Karl-Heinz König                                   Tel.: 045416039907

Kloppstockweg 1                                   Handy:017660428277

23909 Ratzeburg                                   Mail:khkoenig@yahoo.de

 

Ingo Curdt                                             Tel.:

Jungborn 29                                          Handy: 01728877445

22926 Ahrensburg                                Mail: Ingo.Curdt@t-online.de

 

 

 

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