Klasseneinteilung Ordonnanz  und Anschläge GK-L bis GK-K

Klasse I       18  -  40  Jahre                            Klasse II     41  -  60 Jahre

Klasse III     61  -  70  Jahre                            Klasse IV   71   -  ∞ Jahre

Die Teilnahme als Ordonnanzschütze in der Klasse I ergibt sich mit dem
Eintritt (Geburtstag) in das 18. Lebensjahr. Bei allen anderen Klassen hat
die Regelung Alter = Jahreszahl – Geburtsjahr Gültigkeit.
Behinderte schießen in der ihrem Alter entsprechenden Klasse.
Männer und Frauen sind gleichgestellt. Die Aufstellung gemischter Mannschaften ist somit möglich.

1. Stellungen/Anschläge in den GK-L-Disziplinen - in den Klassen:

KL I  -  KL III   liegend frei               in der Kl  IV  sitzend frei am Anschusstisch

KL I  -  KL III   liegend aufgelegt   in der  KL IV  sitzend aufgelegt am Anschusst.   

KL I  -  KL III   stehend frei             in der KL IV  stehend aufgelegt

KL I  -  KL III   stehend aufgelegt in der  KL IV  stehend aufgelegt

KL I  -  KL III   kniend                      in der  KL IV   kniend

2. Stellungen/Anschläge in den GK-K-Disziplinen - in den Klassen:

KL I  -  KL IV          (kann ein- oder beidhändig)  stehend frei

Mannschaftsauffüllung durch Schützen der Klasse IV

Die Schützen der  Klasse IV  können nur bei gleichem Anschlag eine
leistungshöhere Klasse auffüllen. Es ist bei den Anschlägen stehend
aufgelegt, kniend und in den GK – K – Disziplinen erlaubt.

Die o. A. Regelungen können auch auf die Disziplin GK – Langwaffen
VII.9. Seite 19 der SPO Anwendung finden.                       
Ausschreibung beachten                                                                                                              (
Die Klasseneinteilung - Ordonnanz auf Seite 42 ist um die Klasse IV ergänzt und präzisiert.)

42 a       Schießsportordnung                                                                           Stand 01.01.2022

 

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