Hier können sich Mitglieder sowie Delegierte, das Protokoll der Landesversammlung runterladen! Gemäß der Satzung § 12 Abs. 7 kann 2 Monate nach dem Einstellen dazu Wiederspruch eingelegt, bzw Ergännzungen an den Landesgeschäftsführer, eingereicht werden. Sollte das nicht der Fall sein, gilt das Protokoll als genehmigt und wird bei der nächsten Landesversammlung
als genehmig bekannt gegeben.