Einige Impressionen aus unserem Landesverband
Mausoleum Fürst Otto von Bismarck in Friedrichsruh.Reichskanzler und Herzog von Lauenburg
Entwicklung Kreis Herzogtum Lauenburg
von 1815 bis 1876
Am 29. Mai 1815 tritt Hannover das Herzogtum Lauenburg „rechts der Elbe“ auf dem Wiener Kongress an Preußen ab (erhält aber das Amt Neuhaus später wieder zurück). Schon am 4. Juni vertauscht Preußen diese Erwerbung – ohne Neuhaus – gegen das 1814 dänisch gewordene
Schwedisch-Vorpommern. Lauenburg wird in Personalunion mit dem Königreich Dänemark verbunden. Das Amt Neuhaus und die linkselbische Elbmarschvogtei bleibt beim Königreich Hannover.
In Folge der Märzrevolution wird 1848 mit der Landesversammlung ein demokratisch gewähltes Parlament und im Mai 1849 das Grundgesetz für das Herzogthum Lauenburg
eingeführt, aber mit dem Sieg der Reaktion bald wieder abgeschafft.
Nach der Niederlage Dänemarks im Deutsch-Dänischen Krieg fällt das Herzogtum aufgrund des Wiener Friedens 1864 wie auch Schleswig und Holstein unter gemeinsame,
vorläufige preußische und österreichische Staatsgewalt (sog. Kondominium).
- 1865: Gasteiner Konvention. Österreich verkauft seine Ansprüche auf Lauenburg an Preußen
- 1865: Die lauenburgischen Stände bieten dem preußischen König Wilhelm I. den Herzogstitel an, den dieser annimmt. Das Herzogtum ist damit mit dem Königreich
Preußen in Personalunion verbunden; der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck wird zum „Minister für Lauenburg“ ernannt.
- 1870/71: Erweiterung des Norddeutschen Bunds zum Deutschen Reich
- 1871: Der Landesherr überlässt etwa fünf Siebtel des Domaniums dem neuen Lauenburgischen Landeskommunalverband, die übrigen zwei Siebtel (incl. Sachsenwald) erhält
Fürst Otto von Bismarck als Dotation für seine Verdienste. Er ist als lauenburgischer Grundeigentümer damit Mitglied der Lauenburgischen Ritter- und Landschaft und kann auf diese Weise bei den
Verhandlungen mit Preußen zahlreiche Rechte für die Lauenburger bewahren.
- 1872: Aufhebung der Grundherrschaft.
- 1876: Mit der Eingliederung des Herzogtums als Kreis Herzogtum Lauenburg in die Provinz Schleswig-Holstein des Königreiches Preußen endet die Geschichte des
Herzogtums. Der neue Kreis kann bei seiner Eingliederung aufgrund der Unterstützung Bismarcks einige Sonderrechte bewahren. So bleibt zum Beispiel der vormals herzogliche Land- und Waldbesitz
Vermögen des Landeskommunalverbandes und geht nicht in preußisches Staatsvermögen über.