Klasse I 18 - 40 Jahre Klasse II 41 - 60 Jahre
Klasse III 61 - 70 Jahre Klasse IV 71 - ∞ Jahre
Die Teilnahme als Ordonnanzschütze in der Klasse I ergibt sich mit dem
Eintritt (Geburtstag) in das 18. Lebensjahr. Bei allen anderen Klassen hat
die Regelung Alter = Jahreszahl – Geburtsjahr Gültigkeit.
Behinderte schießen in der ihrem Alter entsprechenden Klasse.
Männer und Frauen sind gleichgestellt. Die Aufstellung gemischter Mannschaften ist somit möglich.
1. Stellungen/Anschläge in den GK-L-Disziplinen - in den Klassen:
KL I - KL III liegend frei in der Kl IV sitzend frei am Anschusstisch
KL I - KL III liegend aufgelegt in der KL IV sitzend aufgelegt am Anschusst.
KL I - KL III stehend frei in der KL IV stehend aufgelegt
KL I - KL III stehend aufgelegt in der KL IV stehend aufgelegt
KL I - KL III kniend in der KL IV kniend
2. Stellungen/Anschläge in den GK-K-Disziplinen - in den Klassen:
KL I - KL IV (kann ein- oder beidhändig) stehend frei
Mannschaftsauffüllung durch Schützen der Klasse IV
Die Schützen der Klasse IV können nur bei gleichem Anschlag eine
leistungshöhere Klasse auffüllen. Es ist bei den Anschlägen stehend
aufgelegt, kniend und in den GK – K – Disziplinen erlaubt.
Die o. A. Regelungen können auch auf die Disziplin GK – Langwaffen
VII.9. Seite 19 der SPO Anwendung finden.
Ausschreibung
beachten
(Die Klasseneinteilung - Ordonnanz auf Seite 42 ist um die Klasse IV ergänzt und präzisiert.)
42 a Schießsportordnung Stand 01.01.2022